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Steuerrevisionen
 

Denken Sie immer daran, Steuerrevisionen werden nicht nur periodisch oder bei Meldungen vorgenommen. Sie können je nach Umstand eine Mehrwertsteuerkontrolle, eine Quellensteuerkontrolle, eine Revision für die Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern oder eine periodische AHV-Kontrolle erfahren.

Kontrollen bringen Differenzen an den Tag sonst gäbe es diese nicht. Ueberschreiten die Ergebnisse eine bestimmte Schwelle gibt es zusätzliche unangenehme Post von Strafuntersuchungsbehörden.

Steuerhinterziehung ist heute kein Kavaliersdelikt mehr. Je nach Kanton und schwere des Delikts macht die Steuer zwischen 30 und 50% des hinterzogenen Betrages aus. Bei planmässigem Vorgehen kann diese sogar über 100% der hinterzogenen Einkünfte betragen.

Deklarieren Sie immer alles. Seien das Kinderkonten, ausländische Liegenschaften, Vermächtnisse aus dem Ausland, den Nebenerwerb der Ehefrau, etc.. Es zahlt sich aus.

Verdeckte Gewinnausschüttungen und Gewinnvorwegnahmen bei juristischen Personen können ordentliche Steuern, Verrechnungssteuerfolgen sowie Bussen nach sich ziehen welche ein vielfaches des hinterzogenen Betrages ausmachen. Eine Aktiengesellschaft oder GmbH befindet sich dann am Rande des Ruins. Bedenken Sie, dass Sie in solchen Fällen bei Vorsatz als Steuerbetrüger dastehen. Da gibt es dann weder ein Bankgeheimnis noch andere Ausdreden, sondern nur der Grundsatz - ja nicht noch schlimmer machen und nichts abstreiten. Solche Verfahren gehen meistens Jahre und wir empfehlen aus diesem Grund die Steuerplanung. Das ist legal und  man schläft erst noch viel besser.